Bei Schadenslagen im Inland kommt das THW in der Regel auf Anforderung und als Ergänzung zu den lokal oder regional für die Schadenabwehr zuständigen Behörden zum Einsatz, insbesondere dann, wenn technisches Spezialwissen erforderlich ist oder mit umfangreicher technischer Ausstattung gearbeitet werden muß.
Anforderer des THW können Sie werden, wenn in Ihrem behördlichen Zuständigkeitsbereich nach einem Schadensereignis eine Gefahrenquelle zu beseitigen ist und Ihre eigenen Kräfte wegen Art oder Umfang der Aufgaben Unterstützung benötigen.
Das THW unterhält für eine Vielzahl von Schadensfällen spezialisierte Einheiten, die auch überörtlich oder sogar überregional für Sie bereitstehen.
Der Weg der Anforderung ist denkbar einfach: Wenn es schnell gehen muß, alarmieren Sie den nächstgelegenen THW-Ortsverband über die zuständige Feuerwehr-Leitstelle und sagen, was zu tun ist.
Wir schicken dann die erforderlichen Einsatzkräfte in den Einsatz.

Die Kosten unseres Einsatzes rechnen wir selbst mit dem Nutznießer der Leistung oder dem Verursacher ab. Erfolgt eine THW-Anforderung im Zusammenhang mit Pflichtaufgaben der Feuerwehr, ist für uns ein Kostenverzicht möglich.
»...Erfolgt die Anforderung im Auftrag eines Dritten, so sind diesem die Kosten zu berechnen. Ist ein unmittelbar Begünstigter feststellbar, so sind die Kosten diesem gegenüber geltend zu machen. Soweit die zuständigen kommunalen oder staatlichen Stellen aufgrund der sie bindenden Gebührenvorschriften auf die Erhebung von Kosten verzichten, werden von Seiten des THW keine Kosten in Rechnung gestellt. Bei Hilfeleistung auf Veranlassung der Polizei ist nicht diese, sondern allein der Begünstigte kostenpflichtig...« (§ 6 THW-Abrechnungsrichtlinie) In der praktischen Arbeit kann der THW-Geschäftsführer somit seine Partner in der Gefahrenabwehr in der Regel von Erstattungsansprüchen des THW freihalten. Wenn »die Natur der Verursacher« eines großflächigen Schadens ist (wie z.B. bei Hochwasser oder Sturm), dann kann die betroffene Gebietskörperschaft der Rechnungsadressat sein. Aber in solchen Situationen werden Sie oder der Verantwortliche sicherlich erst der Bevölkerung helfen und später mit dem THW-Geschäftsführer die Kostenfrage klären. Ihr THW-Geschäftsführer oder -Ortsverband nennt Ihnen gern auch die gültigen Kostensätze, insbesondere für spezielles Gerät, das in Ihrem Bereich immer wieder gebraucht werden könnte. Der Vollständigkeit halber sei noch ein Weg der Kostenermäßigung genannt, den Sie vielleicht schon kennen. Dieser kommt unter eng gefassten Voraussetzungen in Frage, wenn das THW an der Einsatztätigkeit ein Ausbildungsinteresse hat.
