Das THW anfordern

Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Bei Schadenslagen im Inland kommt das THW in der Regel auf Anforderung und als Ergänzung zu den lokal oder regional für die Schadenabwehr zuständigen Behörden zum Einsatz, insbesondere dann, wenn technisches Spezialwissen erforderlich ist oder mit umfangreicher technischer Ausstattung gearbeitet werden muß.

Anforderer des THW können Sie werden, wenn in Ihrem behördlichen Zuständigkeitsbereich nach einem Schadensereignis eine Gefahrenquelle zu beseitigen ist und Ihre eigenen Kräfte wegen Art oder Umfang der Aufgaben Unterstützung benötigen.

Das THW unterhält für eine Vielzahl von Schadensfällen spezialisierte Einheiten, die auch überörtlich oder sogar überregional für Sie bereitstehen.

Für uns gelten keine Kommunal- oder Ländergrenzen.

Der Weg der Anforderung ist denkbar einfach: Wenn es schnell gehen muß, alarmieren Sie den nächstgelegenen THW-Ortsverband über die zuständige Feuerwehr-Leitstelle und sagen, was zu tun ist.

Wir schicken dann die erforderlichen Einsatzkräfte in den Einsatz.

Sie erreichen uns in dringenden Fällen über die Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen:

Telefon: 03571/19296


Für alle Behörden und Stellen oberhalb der Kommunalebene ist die THW-Geschäftsstelle der richtige Ansprechpartner:
Telefon: 0351-5634920 / 0171-9759492